Was bedeutet Grundversorgung beim Strom?
Die Grundversorgung ist der Auffangtarif für Haushalte ohne eigenen Stromvertrag. Sie ist oft teurer als Sonderverträge, dafür jederzeit kündbar.
Die Grundversorgung ist der Tarif, in dem du automatisch landest, wenn du keinen eigenen Stromvertrag abschließt. Zuständig ist der örtliche Grundversorger, meist das Stadtwerk oder der regionale Anbieter. In Frankfurt ist das die Mainova. Die Grundversorgung ist gesetzlich geregelt. Sie garantiert, dass jeder Haushalt in Deutschland Strom bekommt, auch ohne aktive Vertragswahl.
Warum ist das wichtig?
Weil die Grundversorgung für viele Haushalte teurer ist als der Marktdurchschnitt. In den vergangenen Jahren lagen die Preise der Grundversorgung regelmäßig über denen von Sonderverträgen, teilweise deutlich. Wer nie gewechselt hat, sitzt oft genau dort und zahlt unnötig viel. Der Wechsel aus der Grundversorgung ist für viele Haushalte der größte einzelne Hebel beim Stromsparen.
Einfaches Beispiel
Du ziehst in eine neue Wohnung in Frankfurt und meldest dich nicht bei einem Stromanbieter an. Nach kurzer Zeit bekommst du Post von der Mainova: Du bist automatisch in der Grundversorgung gelandet. Der Preis dort ist gesetzlich begrenzt, aber meist höher als ein vergleichbarer Vertrag eines anderen Anbieters. Ein Wechsel in einen Sondertarif senkt die Kosten, oft um mehrere hundert Euro im Jahr.
Darauf solltest du achten
- Kündigungsfrist: Die Grundversorgung kannst du mit zwei Wochen Frist jederzeit verlassen. Das ist ein wichtiger Vorteil gegenüber Laufzeitverträgen.
- Preiserhöhungen: Auch Grundversorger erhöhen Preise. Seit Oktober 2025 müssen solche Ankündigungen transparent sein: alte und neue Preisbestandteile müssen verständlich gegenüberstehen (BGH, Az. EnZR 97/23).
- Sondervertrag bedeutet nicht automatisch günstig: Prüfe den Preis im zweiten Jahr, Boni und Preisgarantien, bevor du wechselst.
- Wechsel ist risikoarm: Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung. Ein Lieferabbruch ist gesetzlich ausgeschlossen.
Grundversorgung gegen Sondervertrag
Der Preisunterschied ist messbar. Am 1. April 2025 zahlten Haushalte in der Grundversorgung im Schnitt 44,93 Cent pro Kilowattstunde, bei anderen Lieferanten 38,20 Cent. Die Lücke von 6,73 Cent macht bei einem Drei-Personen-Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden rund 235 Euro im Jahr. Dazu kommt der Neukundenbonus von durchschnittlich 58 bis 68 Euro. Je nach Verbrauch sind 100 bis 300 Euro Ersparnis realistisch. In Frankfurt liegt der Grundversorgungstarif der Mainova seit Januar 2026 bei 38,78 Cent pro Kilowattstunde plus 91,49 Euro Grundpreis im Jahr. Damit liegt die Stadt unter dem bundesweiten Schnitt. Trotzdem lohnt der Vergleich, denn die Marktpreise liegen auch hier oft darunter.
Häufige Missverständnisse
Drei Irrtümer halten sich besonders hartnäckig. Der erste: Wechseln sei kompliziert. Das Gegenteil ist der Fall. Der neue Anbieter kündigt den alten Vertrag, meldet den Lieferbeginn beim Netzbetreiber an und informiert dich über den Termin. Du brauchst nur die Zählernummer. Der zweite: Ein Wechsel sei riskant. Ein Lieferabbruch ist gesetzlich ausgeschlossen, zwischen zwei Anbietern gibt es immer einen nahtlosen Übergang. Der dritte: Die Grundversorgung sei der günstigste Tarif. Sie ist ein Auffangtarif, keine Preisgarantie. Die Wechselbereitschaft in Deutschland zeigt, wie viele das verstanden haben: 2024 wechselten 14,4 Prozent der Haushalte den Stromlieferanten, ein Rekord. Möglich macht das die Auswahl von durchschnittlich 139 Anbietern.
So läuft der Wechsel ab
Das Verfahren hat klare Fristen. Es darf höchstens drei Wochen dauern. Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Vorgang binnen 24 Stunden vollzogen sein, an jedem Werktag. Der Wechsel ist für dich kostenlos. Das Stromnetz bleibt dabei unverändert: In den meisten Frankfurter Stadtteilen betreibt die NRM Netzdienste Rhein-Main das Netz, in einigen Stadtteilen die syna GmbH. Für dich ändert das nichts. Auch die Laufzeiten der Verträge sind überschaubar: Erstlaufzeiten von bis zu zwei Jahren sind erlaubt, die Kündigungsfrist darf höchstens einen Monat betragen. Wer umzieht, hat ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht binnen zwei Wochen zu den bisherigen Bedingungen liefert.
Was das für dich bedeutet
Prüfe zuerst, ob du in der Grundversorgung sitzt. Wer nie gewechselt hat, ist dort meist automatisch gelandet. Nimm dann deine letzte Stromrechnung und notiere Verbrauch und Zählernummer. Als Anker hilft der Stromspiegel: Ein-Personen-Haushalte verbrauchen im Schnitt rund 1.675 Kilowattstunden im Jahr, Drei-Personen-Haushalte zwischen 2.400 und 4.100. Gib beide Zahlen in einen Vergleichsrechner ein und achte auf den Preis im zweiten Jahr, auf Boni und Preisgarantien. Meist sparst du damit mehrere hundert Euro im Jahr. Die Kündigungsfrist von zwei Wochen macht den Ausstieg jederzeit möglich. Der Aufwand ist eine halbe Stunde, das Risiko nahe null.
Ausführlich im Magazin
Die sieben Prüfpunkte vor dem Wechsel findest du im Artikel „Stromanbieter wechseln: Sieben Punkte, die du vor dem Klick prüfen solltest“.
Zum Nachschlagen
Quellen
- Bundesnetzagentur: Grundversorgung Strom · Bundesnetzagentur · 1. Dezember 2025
- Verbraucherzentrale: Stromtarife · Verbraucherzentrale Bundesverband · 10. Februar 2026