Was bedeutet Grundversorgung beim Strom?
Die Grundversorgung ist der Auffangtarif für Haushalte ohne eigenen Stromvertrag. Sie ist oft teurer als Sonderverträge, dafür jederzeit kündbar.
Die Grundversorgung ist der Tarif, in dem du automatisch landest, wenn du keinen eigenen Stromvertrag abschließt. Zuständig ist der örtliche Grundversorger, meist das Stadtwerk oder der regionale Anbieter. In Frankfurt ist das die Mainova. Die Grundversorgung ist gesetzlich geregelt. Sie garantiert, dass jeder Haushalt in Deutschland Strom bekommt, auch ohne aktive Vertragswahl.
Warum ist das wichtig?
Weil die Grundversorgung für viele Haushalte teurer ist als der Marktdurchschnitt. In den vergangenen Jahren lagen die Preise der Grundversorgung regelmäßig über denen von Sonderverträgen, teilweise deutlich. Wer nie gewechselt hat, sitzt oft genau dort und zahlt unnötig viel. Der Wechsel aus der Grundversorgung ist für viele Haushalte der größte einzelne Hebel beim Stromsparen.
Einfaches Beispiel
Du ziehst in eine neue Wohnung in Frankfurt und meldest dich nicht bei einem Stromanbieter an. Nach kurzer Zeit bekommst du Post von der Mainova: Du bist automatisch in der Grundversorgung gelandet. Der Preis dort ist gesetzlich begrenzt, aber meist höher als ein vergleichbarer Vertrag eines anderen Anbieters. Ein Wechsel in einen Sondertarif senkt die Kosten, oft um mehrere hundert Euro im Jahr.
Darauf solltest du achten
- Kündigungsfrist: Die Grundversorgung kannst du mit zwei Wochen Frist jederzeit verlassen. Das ist ein wichtiger Vorteil gegenüber Laufzeitverträgen.
- Preiserhöhungen: Auch Grundversorger erhöhen Preise. Seit Oktober 2025 müssen solche Ankündigungen transparent sein: alte und neue Preisbestandteile müssen verständlich gegenüberstehen (BGH, Az. EnZR 97/23).
- Sondervertrag bedeutet nicht automatisch günstig: Prüfe den Preis im zweiten Jahr, Boni und Preisgarantien, bevor du wechselst.
- Wechsel ist risikoarm: Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung. Ein Lieferabbruch ist gesetzlich ausgeschlossen.
Ausführlich im Magazin
Die sieben Prüfpunkte vor dem Wechsel findest du im Artikel „Stromanbieter wechseln: Sieben Punkte, die du vor dem Klick prüfen solltest“.
Zum Nachschlagen
Quellen
- Bundesnetzagentur: Grundversorgung Strom · Bundesnetzagentur · 1. Dezember 2025
- Verbraucherzentrale: Stromtarife · Verbraucherzentrale Bundesverband · 10. Februar 2026