Effektivpreis beim Handyvertrag berechnen

Der Effektivpreis zeigt, was ein Handyvertrag wirklich kostet: alle monatlichen Kosten plus Gerät, über die gesamte Laufzeit gerechnet.

BegriffskarteKategorie: GeldZuletzt geprüft: Drucken

Der Effektivpreis eines Handyvertrags ist die Gesamtsumme, die du über die gesamte Vertragslaufzeit zahlst. Er setzt sich zusammen aus den monatlichen Kosten mal Laufzeit, plus einmalige Anschaffungskosten, minus Boni. Er ist die ehrliche Zahl, die Werbung verschweigt. Anbieter bewerben niedrige Monatspreise, verrechnen aber das Smartphone im Tarif.

Warum ist das wichtig?

Weil sich günstige Monatspreise mit teuren Geräten und langen Laufzeiten zu hohen Gesamtkosten addieren. Wer nur auf den Monatspreis schaut, vergleicht Äpfel mit Birnen. Der Effektivpreis macht Verträge vergleichbar. Er zeigt oft, dass „Tarif ohne Handy plus Gerätekauf im freien Handel“ günstiger ist als das vermeintlich günstige Handy im Vertrag.

Einfaches Beispiel

Ein Vertrag kostet 29,99 Euro pro Monat bei 24 Monaten Laufzeit, das Smartphone ist „inklusive“. Der Effektivpreis: 29,99 × 24 = 719,76 Euro. Ein vergleichbarer Tarif ohne Handy kostet 14,99 Euro im Monat, das gleiche Gerät im Handel 349 Euro. Effektivpreis: 14,99 × 24 + 349 = 708,76 Euro. Der vermeintlich identische Deal ist also kaum günstiger und bindet dich an den Anbieter. Die Rechnung machst du am Küchentisch in Sachsenhausen in fünf Minuten. Die Formel:

Effektivpreis = (monatlicher Gesamtpreis × Laufzeit) + Anschaffungskosten − Boni

Darauf solltest du achten

  • Alle Kosten einrechnen: Anschaffungspreis, eventuelle Aktivierungsgebühren, Versandkosten. Boni nur abziehen, wenn sie sicher ausgezahlt werden.
  • Den Vergleich nicht vergessen: Vergleiche den Effektivpreis mit „günstiger Tarif plus freier Gerätekauf“.
  • Laufzeit als Kostenfaktor sehen: Zwei Jahre Bindung sind Teil des Preises. Wer flexibel bleiben will, zahlt dafür bewusst etwas mehr.
  • Die Fußnoten lesen: „Unbegrenzt“ bedeutet oft „mit Drossel nach X Gigabyte“. Und Subventionsrechnungen stehen selten im Kleingedruckten. Meist fehlen sie dort ganz.

Ausführlich im Magazin

Wie du einen guten Handyvertrag erkennst, erkläre ich im Artikel „Was macht einen guten Handyvertrag aus?“.

Zum Nachschlagen

Quellen

  • Bundesnetzagentur: Mobilfunkverträge · Bundesnetzagentur · 1. September 2025